Aufnahmekriterien
Aufnahmekriterien für eine stationäre Hospizversorgung
Unabhängig von Alter, Religion, Nationalität, Vermögen, sozialer Stellung und Sicherheit hat jeder Sterbende das Recht, ins Hospiz aufgenommen zu werden.
- die Patientin bzw. der Patient leidet an einer Erkrankung
- die progredient (fortschreitend) verläuft
- bei der eine Heilung ausgeschlossen, keine Therapie mehr möglich und eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig oder von der Patientin bzw. dem Patienten erwünscht ist
- mit einer begrenzten Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten
- eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht mehr möglich ist und
- eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht ausreichend ist
und die Möglichkeiten der bisher Betreuenden übersteigt.
- Krebserkrankungen
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
- Erkrankung des Nervensystems
- Chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen
Für Menschen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden, ist bei ausgeprägter, palliativer Symptomlast eine Aufnahme ins Hospiz nicht ausgeschlossen.