Ambulanter Bereich: 0371-560 15 33
Stationärer Bereich: 0371-560 15 15
Ambulanter Bereich: 0371-560 15 33 Stationärer Bereich: 0371-560 15 15

Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien für eine stationäre Hospizversorgung

Unabhängig von Alter, Religion, Nationalität, Vermögen, sozialer Stellung und Sicherheit hat jeder Sterbende das Recht, ins Hospiz aufgenommen zu werden.

  • die Patientin bzw. der Patient leidet an einer Erkrankung
    • die progredient (fortschreitend) verläuft
    • bei der eine Heilung ausgeschlossen, keine Therapie mehr möglich und eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig oder von der Patientin bzw. dem Patienten erwünscht ist
    • mit einer begrenzten Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten
  • eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht mehr möglich ist und
  • eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht ausreichend ist
    und die Möglichkeiten der bisher Betreuenden übersteigt.
  • Krebserkrankungen
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
  • Erkrankung des Nervensystems
  • Chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen

Für Menschen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden, ist bei ausgeprägter, palliativer Symptomlast eine Aufnahme ins Hospiz nicht ausgeschlossen.