Ambulanter Bereich: 0371-560 15 33
Stationärer Bereich: 0371-560 15 15
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Häufige Fragen – Wir beantworten sie gern!

Wann kann ich den ambulanten Hospizdienst in Anspruch nehmen?

Wenn Sie oder Ihr/e Angehörige/r an einer schweren Krankheit leiden und ihre Lebenszeit sehr begrenzt ist und/oder wenn Sie in dieser Zeit einen Gesprächs- partner brauchen, sich überlastet fühlen, Fragen zur palliativen Versorgung oder Unterstützungsmöglichkeiten in der häuslichen Situation benötigen.

Wer sind die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen?

Menschen aus verschiedensten Berufsgruppen, denen die Hospizarbeit ein wichtiges Anliegen ist. Alle Ehrenamtlichen MitarbeiterInnen haben einen dreimonatigen Grundkurs (Verlinkung zum Kursprogramm) absolviert und nehmen während ihrer Mitarbeit an Weiterbildungen und Beratungen teil.

Kann man auch Trauerbegleitung in Anspruch nehmen, wenn während der Sterbezeit des Angehörigen kein Kontakt zum Hospizdienst bestand?

Ja, Trauerbegleitung ist auch möglich, wenn vorher kein Kontakt zum Hospizdienst bestand und erst in der Trauerzeit gesucht wird.

Wir bieten täglich Rufbereitschaft in der Zeit von 7.00 – 22.00 Uhr an.